Man glaubt es kaum, doch es ist wahr. Die Firma Warner Musik verlangt Geld für die Urheberrechte von „Jerusalema“. Wer kennt sie nicht die Challenge, welche seit letztem Jahr durch die Welt  zieht. Sinn dieser Videos ist die Gemeinschaft zu zeigen, in der schweren Corona-Zeit.

Wir halten zusammen, wir gehen gemeinsam sind die Botschaften. Tausende von Videos wurden gedreht und in die sozialen Netzwerke eingestellt, um zu zeigen „wir sind für Euch da“,

Klöster, Pflegeheime, Krankenhäuser, Polizeireviere, Feuerwehren, verschiedenste Vereine haben hierbei mitgemacht. Freude verkündigen, den Zusammenhalt stärken, es geht vorbei. Keiner denkt dabei Geld zu verdienen oder sich zu Promotion.

Viele Murgtäler Gruppen haben sich auch die Mühe gemacht Hoffnung zu verbreiten. So zum Beispiel das Personal des Gerhard-Eibler-Hauses in Gaggenau. „Das Personal ist selber auf die Idee gekommen und hat diesen Clip produziert. Freude unter die Menschen bringen war der Gedanke. Über eventuelle Konsequenzen hat keiner nachgedacht. Schließlich laufen solche Videos weltweit“, so Peter Koch von der Gaggenauer Altenhilfe. Mittlerweile haben sie das Video vom Netz genommen. „Die Wirkung solcher Videos haben doch einen höheren Wert als der Kommerz“, so Koch.

Warner Musik will aber scheinbar verdienen. In einer Stellungnahme an unsere Zeitung schrieb eine Unternehmenssprecherin:  „Es ist nicht richtig, dass Warner Music Abmahnungen verschickt hat. Unsere Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass unsere Künstler*innen eine faire Vergütung für die Nutzung ihrer Musik erhalten. In Deutschland, Österreich und der Schweiz  müssen Privatpersonen keine Erlaubnis für die Nutzung unserer Musik im Rahmen der Jerusalema Dance Challenge einholen oder kostenpflichtig eine Lizenz erwerben, wenn sie Videos mit unserer Musik in sozialen Medien oder auf Videoplattformen veröffentlichen“. In dem Statement heißt es dann weiter: „Wenn jedoch Institutionen, Unternehmen oder Organisationen Videos mit Musik unserer Künstler*innen veröffentlichen, ist es üblich, dass sie sich Synchronisationslizenzen sichern. Und wir bitten dort um die Aufnahme von Lizenzverhandlungen, wo im Rahmen der betreffenden Videos, die mit unserer Musik veröffentlicht werden, ein werblicher oder imagefördernder Effekt zugunsten einer Institution, Organisation oder Firma gegeben ist. Da wir uns des Charakters der ‚Jerusalema Dance Challenge‘ aber bewusst sind, berücksichtigen wir aber durch abgestufte Lizenzvergütungen die jeweiligen Rahmenbedingungen des betreffenden Nutzers. Daher bieten wir je nach Nutzer unterschiedliche Preiskategorien für unterschiedliche Nutzungen an, auch rein symbolische Beträge. Keinesfalls verschicken wir Abmahnungen für die typischen ‚Jerusalema Dance Challenge‘-Videos oder fordern „Strafzahlungen“, wie zum Teil behauptet wurde.“

Und gleich der Hinweis des Autors dieses Artikels: Die Einverständnis zur Veröffentlichung des Statements von Warner Musik liegt vor!

Eines ist klar, Recht muss Recht bleiben. Aber eines ist auch klar: Die Gruppierungen haben es nur gut gemeint und sich über rechtliche Konsequenzen keine Gedanken gemacht. Warum auch, machen doch Viele. Eine Promotion kann man nicht feststellen, sondern, so wie die Belegschaft des Kreiskrankenhauses Rastatt in ihrem Video einblendet (siehe Foto) ist der Slogan: Zusammen gegen Covid19 – bleibt gesund.

Der Song stammt von Master KG einem südafrikanischen Komponisten. Mit dem Lied soll Gottes Schutz und Führung beschworen werden. Eine große deutsche Wochenzeitschrift hat diese Meldung am vergangenen Wochenende veröffentlicht. Scheinbar wurde aber voreilig berichtet, denn nicht alle Videoproduzenten haben eine Rechnung erhalten. Es ist wie immer: Man muss miteinander reden, dann können Probleme erst gar nicht aufkommen.